Vetrinärbestimmungen:
Gültiger Impfpass mit Nachweis der Tollwutschutzimpfung, mindestens 30
Tage alt, jedoch nicht älter als
ein Jahr, ist vorzuweisen.
Durch Unterschrift erklärt der Unterzeichnende, sich der Prüfungsordnung
des DDC zu unterwerfen. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Die Aufsichtspflicht über den gemeldeten Hund ist von Eigentümer/Hundeführer
zu übernehmen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Eine Meldebestätigung erfolgt
nicht.